Europäische Gesetzgebung

EU-Richtlinie 2013/59/Euratom

Die Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates legt grundlegende Sicherheitsstandards zum Schutz vor ionisierender Strahlung, einschließlich Radonexposition, fest.

  • Legt Referenzwerte für Radonkonzentrationen in Arbeitsplätzen und Wohngebäuden fest
  • Erfordert, dass die Mitgliedstaaten nationale Radonaktionspläne erstellen
  • Verpflichtet zu Messungen am Arbeitsplatz und erforderlichenfalls zu Abhilfemaßnahmen

Nationale Gesetzgebung & Aktionspläne

Niederlande Niederländischer nationaler Radonaktionsplan

Die Niederlande haben umfassende Radon-Gesetzgebung gemäß der EU-Richtlinie 2013/59 umgesetzt.

  • Referenzwert von 300 Bq/m³ für Arbeitsplätze
  • Pflichtmessungen in Risikogebieten
  • Anforderungen für radonsicheren Neubau
  • Öffentlichkeitskampagnen und Informationsprogramme
Belgien Belgischer nationaler Radonaktionsplan 2020-2025

Belgiens umfassende Strategie adressiert Radonrisiken durch einen mehrstufigen Ansatz unter Einbeziehung von Bundes- und Regionalbehörden.

  • Referenzwert von 300 Bq/m³ für bestehende Gebäude und Arbeitsplätze
  • Zielwert von 100 Bq/m³ für Neubauten
  • Radonkartierung und Identifizierung von Prioritätsgebieten

Wichtige Referenzwerte

EU-Höchstwert

300 Bq/m³

Maximalwert gemäß EU-Richtlinie 2013/59
Empfohlener Wert der WHO

100 Bq/m³

Weltgesundheitsorganisation
Gesundheitsinformationen
Lungenkrebsrisiko:

Zweitwichtigste Ursache für Lungenkrebs nach dem Rauchen

Anteil Lungenkrebs: 3-14%

Prozentsatz der Lungenkrebsfälle, die Radon zugeschrieben werden

Risikoerhöhung: 16%

Risikoerhöhung pro 100 Bq/m³ Zunahme der Radonkonzentration

Nichtraucher:

Erhebliches Risiko auch für Nichtraucher bei Radonexposition


Datenquelle: WHO-Handbuch zu Radon in Innenräumen (2009)
WHO-Quelle Ansehen