Radon-Gesetzgebung & Compliance
Europäische Gesetzgebung
EU-Richtlinie 2013/59/Euratom
Die Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates legt grundlegende Sicherheitsstandards zum Schutz vor ionisierender Strahlung, einschließlich Radonexposition, fest.
- Legt Referenzwerte für Radonkonzentrationen in Arbeitsplätzen und Wohngebäuden fest
- Erfordert, dass die Mitgliedstaaten nationale Radonaktionspläne erstellen
- Verpflichtet zu Messungen am Arbeitsplatz und erforderlichenfalls zu Abhilfemaßnahmen
Nationale Gesetzgebung & Aktionspläne
Niederländischer nationaler Radonaktionsplan
Die Niederlande haben umfassende Radon-Gesetzgebung gemäß der EU-Richtlinie 2013/59 umgesetzt.
- Referenzwert von 300 Bq/m³ für Arbeitsplätze
- Pflichtmessungen in Risikogebieten
- Anforderungen für radonsicheren Neubau
- Öffentlichkeitskampagnen und Informationsprogramme
Belgischer nationaler Radonaktionsplan 2020-2025
Belgiens umfassende Strategie adressiert Radonrisiken durch einen mehrstufigen Ansatz unter Einbeziehung von Bundes- und Regionalbehörden.
- Referenzwert von 300 Bq/m³ für bestehende Gebäude und Arbeitsplätze
- Zielwert von 100 Bq/m³ für Neubauten
- Radonkartierung und Identifizierung von Prioritätsgebieten
Wichtige Referenzwerte
EU-Höchstwert
300 Bq/m³
Maximalwert gemäß EU-Richtlinie 2013/59Empfohlener Wert der WHO
100 Bq/m³
WeltgesundheitsorganisationGesundheitsinformationen
Zweitwichtigste Ursache für Lungenkrebs nach dem Rauchen
Prozentsatz der Lungenkrebsfälle, die Radon zugeschrieben werden
Risikoerhöhung pro 100 Bq/m³ Zunahme der Radonkonzentration
Erhebliches Risiko auch für Nichtraucher bei Radonexposition